LRS oder Dyskalkulie diagnostiziert – was braucht mein Kind jetzt wirklich?

Die Diagnose ist da: LRS, Legasthenie oder Dyskalkulie. Und oft kommen damit gleich die nächsten Empfehlungen – und Fragen.

Die Psychologin empfiehlt Lerntherapie – muss mein Kind das jetzt machen?
Die Schule bietet Förderunterricht an – zusätzlich?
Hat mein Kind jetzt einen Nachteilsausgleich?
Zahlt die Krankenkasse eine Lerntherapie?
Was ist eigentlich § 35a?
Und was machen wir, wenn wir keinen Therapieplatz finden?

Da kann schnell das Gefühl entstehen, jetzt möglichst viel und möglichst schnell organisieren zu müssen. Aber der Reihe nach:

Nein, nicht allein deshalb, weil es im Befund empfohlen wird. Eine Diagnose kann helfen, die Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen einzuordnen. Für die Förderung ist aber entscheidend, wo Euer Kind gerade steht.

Zwei Kinder können zum Beispiel die Diagnose Dyskalkulie haben und trotzdem ganz unterschiedliche Unterstützung brauchen. Ein Kind kann die Zahlwortreihe bis 20 auswendig aufsagen, weiß aber nicht sicher, wie viel mehr 7 als 5 ist. Ein anderes versteht Zahlen und Mengen gut, löst Rechenaufgaben aber noch überwiegend zählend.

Eine Lernstandsanalyse kann helfen herauszufinden, wo eine passende Förderung ansetzen sollte und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Nicht unbedingt. Schaut darauf, was Euer Kind braucht und was die jeweilige Förderung leisten soll.

Manchmal wird schulischer Förderunterricht auch im Zusammenhang mit einem Nachteilsausgleich verlangt. Wenn Euer Kind bereits eine individuelle Lerntherapie bekommt, kann es sich lohnen, mit der Schule zu sprechen. Ich biete Eltern bei Bedarf an, die lerntherapeutische Förderung für die Schule zu beschreiben. Häufig lässt sich so eine Lösung finden, bei der das Kind nicht zusätzlich an einer weiteren Förderstunde teilnehmen muss.

Vielleicht bekommt Euer Kind außerdem bereits Ergo- oder Logopädie. Dann schaut auch auf die Gesamtbelastung und darauf, wo Entlastung möglich ist. Wenn mehrere Fachpersonen beteiligt sind, ist eine Abstimmung untereinander sinnvoll.

Viel hilft nicht immer viel.

Nein, so pauschal lässt sich das leider nicht sagen.

Eine diagnostizierte LRS oder Dyskalkulie bedeutet nicht automatisch, dass Euer Kind einen bestimmten Nachteilsausgleich oder andere festgelegte schulische Hilfen bekommt.

Außerdem sind Nachteilsausgleich und Notenschutz nicht dasselbe: Vereinfacht gesagt verändert ein Nachteilsausgleich die Bedingungen, unter denen eine Leistung erbracht wird. Ein Notenschutz betrifft dagegen die Bewertung von Leistungen.

Wie genau das geregelt ist, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und kann zusätzlich von Schulart, Klassenstufe und weiteren Voraussetzungen abhängen.

Fragt deshalb in der Schule konkret nach: Was gilt für Euer Kind? Was wurde vereinbart oder beantragt? Und wie wird es tatsächlich umgesetzt?

Regelungen der Bundesländer

Eine Lerntherapie bei LRS oder Dyskalkulie gehört nicht zu den regulär verordnungsfähigen Heilmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann deshalb normalerweise nicht einfach ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Viele Familien bezahlen die Lerntherapie deshalb selbst. In meiner Praxis ist das der häufigste Weg.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine Kostenübernahme durch das Jugendamt infrage kommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme durch die Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII infrage kommen.

Eine LRS- oder Dyskalkulie-Diagnose allein reicht dafür nicht aus. Entscheidend ist zusätzlich, ob die seelische Gesundheit Eures Kindes längerfristig vom altersgemäßen Zustand abweicht und dadurch seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Wie das Verfahren konkret abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, kann sich örtlich unterscheiden. Fragt deshalb direkt beim zuständigen Jugendamt nach, wie das Verfahren bei Euch aussieht.

Vielleicht wurde Euch eine Lerntherapie empfohlen, aber in Eurer Umgebung gibt es lange Wartelisten.

Auch während einer Wartezeit kann es sinnvoll sein, zunächst genauer zu klären, wo Euer Kind beim Lesen, Schreiben oder Rechnen steht. So könnt Ihr konkrete Empfehlungen bekommen, was in der Zwischenzeit sinnvoll ist – und was vielleicht gar nicht zusätzlich geübt werden muss.

Außerdem muss die Suche nicht unbedingt auf Euren Wohnort begrenzt bleiben. Für manche Kinder und Familien kann auch eine Online-Lerntherapie eine Möglichkeit sein.

Bei all den Empfehlungen, Gesprächen und möglichen Fördermaßnahmen geht es in erster Linie um Euer Kind.

Besprecht gemeinsam: „Was ist gerade schwierig? Wobei brauchst Du Hilfe? Was hilft Dir? Und was wird Dir zu viel?“

Eure wichtigste Aufgabe ist nicht unbedingt, selbst die Förderung zu übernehmen. Macht Eurem Kind Mut und achtet auch auf das, was gut läuft, was es gerne macht und worauf es stolz sein kann.

Die Schwierigkeiten sollen ernst genommen werden, aber ohne dass sich plötzlich das komplette Familienleben nur noch um LRS oder Dyskalkulie dreht.

Ihr müsst nach der Diagnose nicht möglichst schnell möglichst viele Maßnahmen organisieren.

Schaut, was Euer Kind gerade braucht, was bereits gut funktioniert und wo Unterstützung – oder vielleicht auch Entlastung – sinnvoll ist.

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