Viele Eltern möchten wissen, welche Unterstützung ihr Kind mit LRS oder Dyskalkulie in der Schule erhalten kann.
Die Suche nach den passenden Informationen ist allerdings nicht immer einfach. Während einige Bundesländer verständliche Elternseiten anbieten, verweisen andere hauptsächlich auf Erlasse oder Verwaltungsvorschriften.
Damit Du nicht jede Seite einzeln durchsuchen musst, habe ich die wichtigsten Anlaufstellen für jedes Bundesland zusammengestellt.
Wo möglich, verlinke ich direkt auf Elterninformationen. Ergänzend findest Du die offiziellen Regelungen der Kultus- und Bildungsministerien.
Regelungen zu Legasthenie / LRS und Dyskalkulie nach Bundesland
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie soll Eltern helfen, die passenden Informationen ihres Bundeslandes schneller zu finden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Regelungen der zuständigen Schulbehörden.
So nutzt Du diese Übersicht
- Wähl Dein Bundesland aus.
- Unter Für Eltern findest Du möglichst verständliche Informationen.
- Unter Offizielle Regelung gelangst Du zu den rechtlichen Grundlagen.
Baden-Württemberg
Für Eltern:
Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg – hier finden Eltern verständliche Informationen zu LRS, Rechenschwierigkeiten, schulischer Förderung und weiterführende Hinweise. Dort werden die schulischen Regelungen verständlich erklärt und weiterführende Informationen für Familien angeboten.
Offizielle Regelung:
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Landesrecht Baden-Württemberg. Diese Informationen richten sich eher an Schulen und Fachkräfte als an Eltern. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000003010
Bayern
Für Eltern:
Das Bayerische Kultusministerium hat eine gut verständliche Übersichtsseite zum Thema Lernschwierigkeiten. Dort findest Du Informationen zu Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, Nachteilsausgleich sowie zu Beratungsangeboten. Auch die Staatliche Schulberatung stellt Eltern ausführliche Informationen zum Ablauf der Antragstellung und zu den schulischen Möglichkeiten zur Verfügung.
Offizielle Regelung
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie in den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Informationen dazu sind über die Seiten des Kultusministeriums erreichbar.
Berlin
Für Eltern:
Die Informationsseite der Senatsverwaltung Berlin zu Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten. Dort werden Förderung, Nachteilsausgleich und Informationen für Eltern verständlich erklärt. Zusätzlich stehen Elterninformationen und Materialien für verschiedene Klassenstufen zur Verfügung.
Offizielle Regelung:
Die AV-LRS ist über dieselbe Themenseite erreichbar.
Brandenburg
Für Eltern:
Die FAQ zur LRS-Verordnung auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg. Sie erklärt die Verordnung in Form von häufig gestellten Fragen und ist deutlich verständlicher als der reine Verordnungstext.
Offizielle Regelung:
Grundlage ist die Lese-Rechtschreib-Rechnen-Verordnung (LRSRV). Sie regelt sowohl Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben als auch im Rechnen.Förderung bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
Bremen
Für Eltern:
Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) Bremen bieten eine sehr hilfreiche Elternseite zu Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten. Dort werden Ursachen, Fördermöglichkeiten und außerschulische Unterstützung verständlich erklärt. Besonders hilfreich finde ich die Hinweise, worauf Eltern bei einer außerschulischen Förderung achten können.
Offizielle Regelung
Der frühere LSR-Erlass wurde aufgehoben. Aktuelle Informationen zu Förderung und Unterstützung stellt das ReBUZ Bremen bereit. Dort finden Eltern verständliche Hinweise zu Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten sowie Informationen zu Beratung und Förderung.
Hamburg
Für Eltern:
Die Hamburger Schulbehörde informiert auf ihrer Seite zum Nachteilsausgleich über mögliche Unterstützung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sowie – bis zur Jahrgangsstufe 4 – im Rechnen.
Offizielle Regelungen:
Ausführliche Regelungen zu Diagnostik, Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz enthält die Hamburger Handreichung „Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 44 des Hamburgischen Schulgesetzes. Die Regelungen wurden 2026 geändert; unter anderem wurde die Feststellung besonderer Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen mit landesweit einheitlichen Testverfahren neu geregelt.
Hessen
Für Eltern:
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen stellt eine ausführliche Handreichung zu besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen bereit. Sie enthält Informationen zu Lernstandserhebung, Förderung und Leistungsbewertung sowie Beispiele für Fördermaßnahmen.
Offizielle Regelung:
Die rechtliche Grundlage bildet der sechste Teil der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV). Die aktuelle Handreichung des Kultusministeriums erläutert die Umsetzung dieser Regelungen in der Schule.
Mecklenburg-Vorpommern
Für Eltern:
Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern stellt eigene Informationsangebote für Eltern zu LRS https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/.galleries/dokumente/unterricht/Flyer_LRS.pdf und Dyskalkulie https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/.galleries/dokumente/unterricht/Flyer_Dyskalkulie.pdf bereit. Dort finden Familien Hinweise zu Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen sowie zu schulischer Unterstützung und Diagnostik.
Offizielle Regelung:
Seit Juli 2024 gilt die Förderverordnung Lesen, Rechtschreiben, Rechnen (LRSRVO M-V). Sie regelt die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Rechtsvorschriften/Rechtsvorschriften-Schule/
Niedersachsen
Für Eltern:
Eine ausführliche und aktuelle Erklärung zu Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS und Rechenschwierigkeiten findest Du bei Sabine Landua. Dort werden die neue Rechtslage und die Unterschiede zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz verständlich erklärt.
Offizielle Regelung:
Seit dem 1. August 2026 sind Nachteilsausgleich und Notenschutz in Niedersachsen gesetzlich geregelt. Die Grundlage ist § 58a des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG).
Die Einzelheiten sollen durch eine neue Verordnung zu individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz geregelt werden. Diese liegt derzeit noch als Entwurf vor. Das Kultusministerium stellt den Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Erläuterungen auf seiner Website bereit.
Nordrhein-Westfalen
Für Eltern:
Das Schulministerium NRW hat leider derzeit keine wirklich gute, zentrale Elternseite speziell zu LRS und Dyskalkulie. Für LRS gibt es allerdings eine offizielle Arbeitshilfe des Ministeriums. Darin werden unter anderem Förderung, Leistungsbewertung und mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erläutert. Die Arbeitshilfe verweist ausdrücklich auf den LRS-Erlass.
Als zusätzliche Elterninformation ist der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Nordrhein-Westfalen hilfreich. Der Verband bietet Informationen und Beratung zu Legasthenie und Dyskalkulie und stellt einen eigenen Ratgeber für Eltern, Lehrkräfte und Interessierte in NRW kostenlos zur Verfügung.
Offizielle Regelung:
Für Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten gilt weiterhin der Runderlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ vom 19. Juli 1991. Die aktuell auf der Website des Schulministeriums verfügbare Arbeitshilfe bezeichnet diesen Runderlass ausdrücklich als verbindliche Vorgabe für die Schulen.
Rheinland-Pfalz
Für Eltern:
Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz bietet eigene Informationsseiten zu Lernschwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sowie beim Rechnen. Dort wird erklärt, welche schulische Förderung und welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs möglich sind. Besonders hilfreich: Es gibt zusätzlich eine aktuelle FAQ zum Nachteilsausgleich.
Offizielle Regelung:
Die offiziellen Rechtsgrundlagen sind zentral auf dem Bildungsserver zusammengestellt.
Saarland
Für Eltern:
Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Saarland bietet Beratung für Eltern und Betroffene an.
Offizielle Regelungen:
Das Saarland stellt getrennte Regelungen für Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten sowie für Rechenschwäche und Rechenstörung bereit. Beide Dokumente findest Du auf der Rechtsvorschriften-Seite des Bildungsministeriums.
Sachsen
Für Eltern:
Das sächsische Kultusministerium informiert auf seiner Seite Förderung bei Teilleistungsschwächen über Lese-Rechtschreib-Schwäche und besondere Schwierigkeiten beim Rechnen. Dort findest Du auch Handreichungen und Empfehlungen zur schulischen Förderung.
Offizielle Regelung:
Für LRS gilt die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (VwV LRS-Förderung). Sie regelt unter anderem Feststellung, schulische Förderung und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Für besondere Schwierigkeiten beim Rechnen stellt das Kultusministerium Empfehlungen zur Förderung bereit.
Sachsen-Anhalt
Für Eltern:
Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt informiert auf seiner Seite zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung auch über besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben, Rechtschreiben und Rechnen. Dort findest Du außerdem die Broschüre „Nachteilsausgleich richtig anwenden“ mit Informationen zu Diagnostik, Förderung und möglichen Formen des Nachteilsausgleichs.
Offizielle Informationen:
Bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen kann die Schule im Primarbereich in der Regel selbst eine pädagogische Diagnostik als Grundlage für die individuelle Förderung durchführen. Bestehen die Schwierigkeiten trotz intensiver Förderung weiter, kann eine schulpsychologische Diagnostik hinzugezogen werden. Über Art und Umfang eines Nachteilsausgleichs entscheidet die Klassenkonferenz.
Schleswig-Holstein
Für Eltern:
Das Land Schleswig-Holstein informiert auf einer eigenen Seite über Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche. Dort finden Eltern Informationen zur schulischen Förderung. Bei LRS sind auch Regelungen zum Notenschutz verlinkt. Für Rechenschwäche gibt es ebenfalls einen eigenen Erlass zur Förderung; einen Notenschutz und eine förmliche Anerkennung wie bei LRS gibt es nach Angaben des Landes nicht.
Offizielle Regelungen:
Für LRS stellt Schleswig-Holstein den Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche sowie die Landesverordnung über Nachteilsausgleich und Notenschutz bereit. Die aktuellen Rechtsgrundlagen und Materialien sind auf der Schulrechtsseite des Landes zusammengestellt. Für besondere Schwierigkeiten im Rechnen gibt es einen eigenen Erlass zur Förderung.
Thüringen
Für Eltern:
Das Thüringer Bildungsministerium stellt eine ausführliche Handreichung zum Nachteilsausgleich bereit. Sie erklärt die schulischen Möglichkeiten bei besonderen Lernschwierigkeiten und behandelt sowohl Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben als auch beim Rechnen und Dyskalkulie.
Offizielle Regelung:
Die rechtlichen Grundlagen für Nachteilsausgleich und mögliche Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung finden sich in der Thüringer Schulordnung. Die Handreichung des Bildungsministeriums erläutert die Anwendung dieser Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten und nennt konkrete mögliche Maßnahmen.
Die Bundesländer regeln Förderung und Nachteilsausgleich unterschiedlich. Manche unterscheiden ausdrücklich zwischen LRS und Dyskalkulie, andere fassen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen gemeinsam zusammen. Deshalb lohnt sich immer ein Blick in die Regelungen des eigenen Bundeslandes.
Welche Unterstützung in der Schule möglich sein kann
Je nach Bundesland und Art der Lernschwierigkeit können unterschiedliche Formen der schulischen Unterstützung möglich sein.
- Nachteilsausgleich (z. B. mehr Zeit bei Klassenarbeiten)
- individuelle Förderung in der Schule
- angepasste Bewertung der Rechtschreibung
- Förderpläne und Beratung durch die Schule
- Unterstützung durch Schulpsychologen oder Förderlehrkräfte
Die genaue Umsetzung hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab.
Tipps für Eltern bei LRS und Dyskalkulie
Wenn Dein Kind Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen hat:
- Sprich frühzeitig mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
- Informiere Dich über die Regelungen in Deinem Bundesland.
- Lass mögliche Lernschwierigkeiten diagnostizieren.
- Frage in der Schule nach Fördermöglichkeiten oder Nachteilsausgleich.
Frühe und gezielte Unterstützung kann den Kindern helfen, Selbstvertrauen zu entwickeln und die schulische Belastung auch innerhalb der Familie zu reduzieren.
Mehr Informationen zur Diagnose und Unterstützung findest Du hier:
Lernschwierigkeiten bei Kindern
Wenn Du Dir unsicher bist, welche Regelungen für Dein Kind gelten, kannst Du Dich neben der Schule auch an eine Beratungsstelle wenden oder Dir lerntherapeutische Unterstützung holen, um die nächsten Schritte einzuordnen.
