Viele Eltern möchten wissen, welche Unterstützung ihr Kind mit LRS oder Dyskalkulie in der Schule erhalten kann.
Die Suche nach den passenden Informationen ist allerdings nicht immer einfach. Während einige Bundesländer verständliche Elternseiten anbieten, verweisen andere hauptsächlich auf Erlasse oder Verwaltungsvorschriften.
Damit Ihr nicht jede Seite einzeln durchsuchen müsst, habe ich die wichtigsten Anlaufstellen für jedes Bundesland zusammengestellt.
Wo möglich, verlinke ich direkt auf Elterninformationen. Ergänzend findet Ihr die offiziellen Regelungen der Kultus- und Bildungsministerien.
Regelungen zu Legasthenie / LRS und Dyskalkulie nach Bundesland
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie soll Eltern helfen, die passenden Informationen ihres Bundeslandes schneller zu finden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Regelungen der zuständigen Schulbehörden.
So nutzt Ihr diese Übersicht
- Wählt Euer Bundesland aus.
- Unter Für Eltern findet Ihr möglichst verständliche Informationen.
- Unter Offizielle Regelung gelangt Ihr zu den rechtlichen Grundlagen.
Baden-Württemberg
Für Eltern:
Den Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg. Dort finden Eltern verständliche Informationen zu LRS, Rechenschwierigkeiten, schulischer Förderung und weiterführende Hinweise. Dort werden die schulischen Regelungen verständlich erklärt und weiterführende Informationen für Familien angeboten.
Offizielle Regelung:
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Landesrecht Baden-Württemberg. Diese Informationen richten sich eher an Schulen und Fachkräfte als an Eltern. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000003010
Bayern
Für Eltern:
Das Bayerische Kultusministerium hat eine gut verständliche Übersichtsseite zum Thema Lernschwierigkeiten. Dort findet Ihr Informationen zu Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, Nachteilsausgleich sowie zu Beratungsangeboten. Auch die Staatliche Schulberatung stellt Eltern ausführliche Informationen zum Ablauf der Antragstellung und zu den schulischen Möglichkeiten zur Verfügung.
Offizielle Regelung
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie in den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Informationen dazu sind über die Seiten des Kultusministeriums erreichbar.
Berlin
Für Eltern:
Die Informationsseite der Senatsverwaltung Berlin zu Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten. Dort werden Förderung, Nachteilsausgleich und Informationen für Eltern verständlich erklärt. Zusätzlich stehen Elterninformationen und Materialien für verschiedene Klassenstufen zur Verfügung.
Offizielle Regelung:
Die AV-LRS ist über dieselbe Themenseite erreichbar.
Brandenburg
Für Eltern:
Die FAQ zur LRS-Verordnung auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg. Sie erklärt die Verordnung in Form von häufig gestellten Fragen und ist deutlich verständlicher als der reine Verordnungstext.
Offizielle Regelung:
Grundlage ist die Lese-Rechtschreib-Rechnen-Verordnung (LRSRV). Sie regelt sowohl Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben als auch im Rechnen.Förderung bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
Bremen
Für Eltern:
Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) Bremen bieten eine sehr hilfreiche Elternseite zu Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten. Dort werden Ursachen, Fördermöglichkeiten und außerschulische Unterstützung verständlich erklärt. Besonders hilfreich finde ich die Hinweise, worauf Eltern bei einer außerschulischen Förderung achten können.
Offizielle Regelung
Der frühere LSR-Erlass wurde aufgehoben. Aktuelle Informationen zu Förderung und Unterstützung stellt das ReBUZ Bremen bereit. Dort finden Eltern verständliche Hinweise zu Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten sowie Informationen zu Beratung und Förderung.
Hamburg
Für Eltern
Die Hamburger Schulbehörde stellt Informationen zum Nachteilsausgleich sowie Formulare und Hinweise zur Förderung bereit. Da die Regelungen in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet wurden, lohnt es sich, auf die aktuellen Informationen der Schulbehörde zu achten.
Hessen
Für Eltern:
Das Hessische Kultusministerium bietet eine eigene Themenseite zu besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen an. Dort finden Eltern Informationen zur Förderung, zur Verordnung (VOGSV) sowie eine ausführliche Handreichung.
Offizielle Regelung
Grundlage ist die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV).
Mecklenburg-Vorpommern
Für Eltern:
Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern stellt eigene Informationsangebote für Eltern zu LRS https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/.galleries/dokumente/unterricht/Flyer_LRS.pdf und Dyskalkulie https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/.galleries/dokumente/unterricht/Flyer_Dyskalkulie.pdf bereit. Dort finden Familien Hinweise zu Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen sowie zu schulischer Unterstützung und Diagnostik.
Offizielle Regelung:
Seit Juli 2024 gilt die Förderverordnung Lesen, Rechtschreiben, Rechnen (LRSRVO M-V). Sie regelt die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Rechtsvorschriften/Rechtsvorschriften-Schule/
Niedersachsen
Für Eltern:
Das Niedersächsische Kultusministerium informiert im Bereich „Unterricht“ auch über besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen. Von dort gelangt Ihr zu den aktuellen Informationen zu Förderung und schulischer Unterstützung. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/unterricht
Offizielle Regelung:
Grundlage ist bislang der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ vom 4. Oktober 2005. Der Erlass berücksichtigt ausdrücklich auch Rechenschwierigkeiten. Das Kultusministerium weist allerdings darauf hin, dass seine ursprüngliche Gültigkeitsdauer Ende 2012 abgelaufen ist und er bis zu einer Neuregelung weiter angewendet wird.
Niedersachsen befindet sich gerade tatsächlich in einer Neuregelung. Nach den aktuellen Angaben des Kultusministeriums sollen Nachteilsausgleich und Notenschutz für Beeinträchtigungen wie LRS und Dyskalkulie gesetzlich geregelt werden; entsprechende Verordnungsänderungen befinden sich im August 2026 noch im Verfahren.
Nordrhein-Westfalen
Für Eltern:
Das Schulministerium NRW hat leider derzeit keine wirklich gute, zentrale Elternseite speziell zu LRS und Dyskalkulie. Für LRS gibt es allerdings eine offizielle Arbeitshilfe des Ministeriums. Darin werden unter anderem Förderung, Leistungsbewertung und mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erläutert. Die Arbeitshilfe verweist ausdrücklich auf den LRS-Erlass.
Als zusätzliche Elterninformation ist der Landesverband Lernwege bei Dyskalkulie und Legasthenie NRW (LDL NRW) brauchbar. Besonders für Dyskalkulie gibt es dort einen eigenen Elternleitfaden. Der Landesverband weist darauf hin, dass es in NRW keine mit dem LRS-Erlass vergleichbare spezielle Regelung für Dyskalkulie gibt.
Offizielle Regelung:
Für Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten gilt weiterhin der Runderlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ vom 19. Juli 1991. Die aktuell auf der Website des Schulministeriums verfügbare Arbeitshilfe bezeichnet diesen Runderlass ausdrücklich als verbindliche Vorgabe für die Schulen.
Rheinland-Pfalz
Für Eltern:
Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz bietet eigene Informationsseiten zu Lernschwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sowie beim Rechnen. Dort wird erklärt, welche schulische Förderung und welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs möglich sind. Besonders hilfreich: Es gibt zusätzlich eine aktuelle FAQ zum Nachteilsausgleich.
Offizielle Regelung:
Die offiziellen Rechtsgrundlagen sind zentral auf dem Bildungsserver zusammengestellt.
Saarland
Für Eltern:
Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Saarland bietet Beratung für Eltern und Betroffene an.
Offizielle Regelungen:
Das Saarland stellt getrennte Regelungen für Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten sowie für Rechenschwäche und Rechenstörung bereit. Beide Dokumente findet Ihr auf der Rechtsvorschriften-Seite des Bildungsministeriums.
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Die Bundesländer regeln Förderung und Nachteilsausgleich unterschiedlich. Manche unterscheiden ausdrücklich zwischen LRS und Dyskalkulie, andere fassen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen gemeinsam zusammen. Deshalb lohnt sich immer ein Blick in die Regelungen des eigenen Bundeslandes.
Welche Unterstützung in der Schule möglich sein kann
Je nach Bundesland und Art der Lernschwierigkeit können unterschiedliche Formen der schulischen Unterstützung möglich sein.
- Nachteilsausgleich (z. B. mehr Zeit bei Klassenarbeiten)
- individuelle Förderung in der Schule
- angepasste Bewertung der Rechtschreibung
- Förderpläne und Beratung durch die Schule
- Unterstützung durch Schulpsychologen oder Förderlehrkräfte
Die genaue Umsetzung hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab.
Tipps für Eltern bei LRS und Dyskalkulie
Wenn Dein Kind Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen hat:
- Sprich frühzeitig mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
- Informiere Dich über die Regelungen in Deinem Bundesland.
- Lass mögliche Lernschwierigkeiten diagnostizieren.
- Frage in der Schule nach Fördermöglichkeiten oder Nachteilsausgleich.
Frühe und gezielte Unterstützung kann den Kindern helfen, Selbstvertrauen zu entwickeln und die schulische Belastung auch innerhalb der Familie zu reduzieren.
Mehr Informationen zur Diagnose und Unterstützung findet Ihr hier:
Lernschwierigkeiten bei Kindern
Wenn Ihr Euch unsicher seid, welche Regelungen für Euer Kind gelten, kann neben der Schule auch eine Beratungsstelle oder eine Lerntherapeutin helfen, die nächsten Schritte einzuordnen.
