Viele Eltern fragen sich, welche Regelungen es bei Dyskalkulie in der Schule gibt und ob ein Nachteilsausgleich je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
Die schulischen Regelungen zu Dyskalkulie, Rechenschwierigkeiten und Nachteilsausgleich sind in Deutschland tatsächlich nicht einheitlich. Je nach Bundesland gibt es unterschiedlich klare Vorgaben zu Förderung, Nachteilsausgleich und Leistungsbewertung.
Die folgende Ampel ist deshalb nur als erste Orientierung für Eltern gedacht. Maßgeblich sind immer die aktuellen Regelungen der jeweiligen Schule und des Bundeslands.
Überblick: Dyskalkulie-Regelungen in den Bundesländern
🟢 Eher klar geregelt
In einigen Bundesländern gibt es gut auffindbare offizielle Regelungen oder Handreichungen, in denen Rechenschwierigkeiten ausdrücklich genannt werden und Nachteilsausgleich beschrieben ist. Das gilt zur Zeit zum Beispiel für:
- Berlin – eigene Informationsseite zu Rechenschwierigkeiten mit Leitfaden, Formularen zum Nachteilsausgleich und Hinweisen zu Notenschutz. (berlin.de)
- Brandenburg – eigene Rechtsvorschrift bzw. Verordnung für besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. (mbjs.brandenburg.de)
- Hamburg – Handreichung zur Förderung und Unterstützung mit ausdrücklichen Regelungen zu Schwierigkeiten im Rechnen und Nachteilsausgleich. (hamburg.de)
- Mecklenburg-Vorpommern – amtliche Unterlagen nennen besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen und Maßnahmen des Nachteilsausgleichs. (regierung-mv.de)
- Niedersachsen – eigener Erlass zu besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. (mk.niedersachsen.de)
- Rheinland-Pfalz – offizielle Seite zu Lernschwierigkeiten im Bereich Rechnen mit Förderplan und Nachteilsausgleich. (bildung.rlp.de)
- Saarland – Rundschreiben zur Rechenschwäche/Dyskalkulie; dort wird ausdrücklich genannt, dass Nachteilsausgleich gewährt werden kann. (saarland.de)
- Schleswig-Holstein – eigener Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen (Rechenschwäche)“. (schleswig-holstein.de)
- Sachsen-Anhalt – amtliche Broschüre/Handreichung zum Nachteilsausgleich mit eigenem Abschnitt zu Schwierigkeiten im Rechnen. (Landesportal Sachsen-Anhalt)
🟡 Teilweise geregelt
In manchen Ländern gibt es Hinweise, Handreichungen oder allgemeine Regeln, aber keine so klar erkennbare, eigenständige Dyskalkulie-Regelung wie in den oben genannten Ländern. Für Eltern heißt das oft: Unterstützung ist möglich, aber sie wird stärker im Einzelfall entschieden.
- Bremen – Hinweise und Antragswege zum Nachteilsausgleich sind vorhanden; bei Rechenschwierigkeiten wird öffentlich besonders auf die Grundschule verwiesen. (rebuz.bremen.de)
- Nordrhein-Westfalen – es gibt offizielle Arbeitshilfen zum Nachteilsausgleich, aber öffentlich sichtbare Dyskalkulie-Regelungen wirken weniger spezifisch als etwa in Berlin oder Schleswig-Holstein. (schulministerium.nrw)
- Sachsen – Teilleistungsschwächen werden offiziell berücksichtigt; zusätzlich berichtet der BVL über einen Landtagsbeschluss vom 4. Februar 2026, der ab dem Schuljahr 2026/27 einen Nachteilsausgleich für Grundschulkinder der Klassen 1–3 eröffnen soll. (schule.sachsen.de)
- Thüringen – die Handreichung zum Nachteilsausgleich nennt ausdrücklich besondere Schwierigkeiten im Rechnen und mathematischen Lernprozessen. (bildung.thueringen.de)
- Bayern – allgemeine schulrechtliche Regeln zu Nachteilsausgleich und individueller Unterstützung sind vorhanden; eine klar auffindbare eigenständige Dyskalkulie-Sonderregelung ist öffentlich aber weniger deutlich als in den grün markierten Ländern. (gesetze-bayern.de)
🔴 nicht klar geregelt
Bei einigen Ländern ist die öffentliche Lage für Eltern besonders unübersichtlich: Es gibt zwar allgemeine Förder- oder Nachteilsausgleichsmöglichkeiten, aber keine eigenständige Dyskalkulie-Regelung auf den offiziellen Schulrechtsseiten. Das ist einer der Gründe, warum der BVL die Lage insgesamt als sehr uneinheitlich beschreibt. (bvl-legasthenie.de)
Dazu zählen momentan:
- Baden-Württemberg
- Hessen
- eventuell einzelne Länder, in denen Rechenschwierigkeiten zwar praktisch berücksichtigt werden, Eltern aber auf den offiziellen Seiten keine klar strukturierte Dyskalkulie-Information finden. (bvl-legasthenie.de)
Was Ihr als Eltern daraus mitnehmen könnt
Auch wenn ein Bundesland keine sehr klare Dyskalkulie-Regelung veröffentlicht hat, bedeutet das nicht, dass keine Unterstützung möglich ist!
Hilfen können trotzdem gewährt werden über:
- individuelle Förderung,
- pädagogische Förderpläne,
- Nachteilsausgleich im Einzelfall,
- Gespräche mit Klassenleitung, Schulleitung oder Schulpsychologie.
Frühe und gezielte Unterstützung kann den Kindern helfen, Selbstvertrauen zu entwickeln und die schulische Belastung auch innerhalb der Familie zu reduzieren.
Wenn du unsicher bist, welche Förderung für Dein Kind sinnvoll ist oder wie du Unterstützung in der Schule beantragen kannst, melde Dich gerne.
Quellenhinweis
Diese Übersicht basiert auf den offiziellen Schulrechts- und Informationsseiten der Bundesländer, insbesondere der jeweiligen Kultus- und Bildungsministerien. Ergänzend wurden Informationen des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) sowie grundlegende Hinweise der Kultusministerkonferenz (KMK) berücksichtigt.
Da sich Erlasse, Handreichungen und Verwaltungsvorschriften regelmäßig ändern können, sollte im Einzelfall immer die aktuelle Regelung des jeweiligen Bundeslands bzw. der Schule geprüft werden.
Wichtige Informationsquellen
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin – https://www.berlin.de
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg – https://mbjs.brandenburg.de
- Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg – https://www.hamburg.de
- Niedersächsisches Kultusministerium – https://www.mk.niedersachsen.de
- Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz – https://bildung.rlp.de
- Landesportal Sachsen-Anhalt – https://www.sachsen-anhalt.de
- Ministerium für Bildung Mecklenburg-Vorpommern – https://www.regierung-mv.de
- Ministerium für Bildung und Kultur Saarland – https://www.saarland.de
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung Schleswig-Holstein – https://www.schleswig-holstein.de
- Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) – https://www.bvl-legasthenie.de
- Kultusministerkonferenz (KMK) – https://www.kmk.org
Mehr Informationen zur Diagnostik und Unterstützung findet Ihr hier:
Diagnostikstellen für Kinder in Schleswig-Holstein und Nordschleswig
