Dyskalkulie in der Schule: Wie einheitlich sind die Regelungen in den Bundesländern

Die schulischen Regelungen zu Dyskalkulie und Rechenschwierigkeiten sind in Deutschland nicht einheitlich!
Je nach Bundesland gibt es unterschiedlich klare Vorgaben zu Förderung, Nachteilsausgleich und Leistungsbewertung. Die folgende Ampel ist deshalb ausschließlich als Orientierung gedacht. Maßgeblich sind immer die aktuellen Regelungen der Schule und des jeweiligen Bundeslands.

🟢 Eher klar geregelt

In einigen Bundesländern gibt es gut auffindbare offizielle Regelungen oder Handreichungen, in denen Rechenschwierigkeiten ausdrücklich genannt werden und Nachteilsausgleich beschrieben ist. Das gilt zur Zeit zum Beispiel für:

  • Berlin – eigene Informationsseite zu Rechenschwierigkeiten mit Leitfaden, Formularen zum Nachteilsausgleich und Hinweisen zu Notenschutz. (berlin.de)
  • Brandenburg – eigene Rechtsvorschrift bzw. Verordnung für besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. (mbjs.brandenburg.de)
  • Hamburg – Handreichung zur Förderung und Unterstützung mit ausdrücklichen Regelungen zu Schwierigkeiten im Rechnen und Nachteilsausgleich. (hamburg.de)
  • Mecklenburg-Vorpommern – amtliche Unterlagen nennen besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen und Maßnahmen des Nachteilsausgleichs. (regierung-mv.de)
  • Niedersachsen – eigener Erlass zu besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. (mk.niedersachsen.de)
  • Rheinland-Pfalz – offizielle Seite zu Lernschwierigkeiten im Bereich Rechnen mit Förderplan und Nachteilsausgleich. (bildung.rlp.de)
  • Saarland – Rundschreiben zur Rechenschwäche/Dyskalkulie; dort wird ausdrücklich genannt, dass Nachteilsausgleich gewährt werden kann. (saarland.de)
  • Schleswig-Holstein – eigener Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen (Rechenschwäche)“. (schleswig-holstein.de)
  • Sachsen-Anhalt – amtliche Broschüre/Handreichung zum Nachteilsausgleich mit eigenem Abschnitt zu Schwierigkeiten im Rechnen. (Landesportal Sachsen-Anhalt)

🟡 Teilweise geregelt

In manchen Ländern gibt es Hinweise, Handreichungen oder allgemeine Regeln, aber keine so klar erkennbare, eigenständige Dyskalkulie-Regelung wie in den oben genannten Ländern. Für Eltern heißt das oft: Unterstützung ist möglich, aber sie wird stärker im Einzelfall entschieden.

  • Bremen – Hinweise und Antragswege zum Nachteilsausgleich sind vorhanden; bei Rechenschwierigkeiten wird öffentlich besonders auf die Grundschule verwiesen. (rebuz.bremen.de)
  • Nordrhein-Westfalen – es gibt offizielle Arbeitshilfen zum Nachteilsausgleich, aber öffentlich sichtbare Dyskalkulie-Regelungen wirken weniger spezifisch als etwa in Berlin oder Schleswig-Holstein. (schulministerium.nrw)
  • Sachsen – Teilleistungsschwächen werden offiziell berücksichtigt; zusätzlich berichtet der BVL über einen Landtagsbeschluss vom 4. Februar 2026, der ab dem Schuljahr 2026/27 einen Nachteilsausgleich für Grundschulkinder der Klassen 1–3 eröffnen soll. (schule.sachsen.de)
  • Thüringen – die Handreichung zum Nachteilsausgleich nennt ausdrücklich besondere Schwierigkeiten im Rechnen und mathematischen Lernprozessen. (bildung.thueringen.de)
  • Bayern – allgemeine schulrechtliche Regeln zu Nachteilsausgleich und individueller Unterstützung sind vorhanden; eine klar auffindbare eigenständige Dyskalkulie-Sonderregelung ist öffentlich aber weniger deutlich als in den grün markierten Ländern. (gesetze-bayern.de)

🔴 nicht klar geregelt

Bei einigen Ländern ist die öffentliche Lage für Eltern besonders unübersichtlich: Es gibt zwar allgemeine Förder- oder Nachteilsausgleichsmöglichkeiten, aber keine eigenständige Dyskalkulie-Regelung auf den offiziellen Schulrechtsseiten. Das ist einer der Gründe, warum der BVL die Lage insgesamt als sehr uneinheitlich beschreibt. (bvl-legasthenie.de)

Dazu zählen momentan:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • eventuell einzelne Länder, in denen Rechenschwierigkeiten zwar praktisch berücksichtigt werden, Eltern aber auf den offiziellen Seiten keine klar strukturierte Dyskalkulie-Information finden. (bvl-legasthenie.de)

Was Ihr als Eltern daraus mitnehmen könnt

Auch wenn ein Bundesland keine sehr klare Dyskalkulie-Regelung veröffentlicht hat, bedeutet das nicht, dass keine Unterstützung möglich ist!

Hilfen können trotzdem gewährt werden über:

  • individuelle Förderung,
  • pädagogische Förderpläne,
  • Nachteilsausgleich im Einzelfall,
  • Gespräche mit Klassenleitung, Schulleitung oder Schulpsychologie. (hamburg.de)

Quellenhinweis

Diese Übersicht basiert auf den offiziellen Informations- und Schulrechtsseiten der Bundesländer sowie auf Hinweisen des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) und den KMK-Grundsätzen. Da sich Erlasse, Handreichungen und Verwaltungsvorschriften ändern können, sollte im Einzelfall immer die aktuelle Regelung des jeweiligen Bundeslands geprüft werden.

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